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Keyvisual Barrierefreiheit: Entfernen einschränkender Hindernisse

BARRIEREFREIHEIT

Informationen für Jeden

Die Online-Version des Magazins "Stern" hat sie. Die Bundesverwaltungen im Netz sowieso. Und wenn es nach dem Streben der Bundesregierung geht, bald auch alle Sites von "gewerbsmäßigen Anbietern von Internetseiten". Die Rede ist von Barrierefreiheit.
Gemeint ist hiermit laut Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) von 2002, "behinderten Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe" Dinge des täglichen Lebens zugänglich und nutzbar machen zu müssen. Und dies schließt selbstverständlich akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen wie Websites mit ein.

Text pur ist nicht genug
Viele Betreiber selbsternannt barrierefreier Websites gehen aufgrund des Vorhandenseins einer "Nur Text"-Version der Seiteninhalte davon aus, den Bedürfnissen von Menschen mit Behinderungen gerecht zu werden. Diese helfen nur solchen Nutzern, die auf eine Unterstützung von Braille-Zeilen- und Screen-Readern angewiesen sind. Unsere barrierefreien Websites hingegen erfüllen alle 14 Anforderungen der barrierefreien Informationstechnikverordnung (BITV) mit der Priorität 1 ohne die Zuhilfenahme einer Textversion – und sind damit vorbildlich.

Sprechende Bilder
reality bytes setzte auf Basis eines Content Management Systems die Website so um, dass beispielsweise auch Bildinhalte textlich beschrieben werden können, um sehbehinderten Menschen das "Lesen" von Bildinformationen zu ermöglichen. Weitere Voraussetzungen zur Erfüllung der BITV-Bestimmungen sind u.a. größenskalierbare, lesbare Schriften, die sich klar vom Untergrund absetzen, eine Farbauswahl mit gut unterscheidbaren Hell-Dunkel-Kontrasten für Farbfehlsichtige, eine hierarchisch eindeutig gegliederte Navigation und funktionale Bilder wie Image-Maps mit alternativen Zugriffsfunktionen.

Kostspielige Anpassungen für Minderheiten?
Die Frage, ob sich die Berücksichtigung der Zielgruppe Menschen mit Behinderungen - abgesehen von gesetzlichen Bestimmungen und gesellschaftspolitischem Gewissen - "lohnt", beantwortet die Feststellung der World Health Organisation (WHO), dass zur Zeit weltweit mindestens 750 Millionen Menschen mit motorischen, sensorischen oder kognitiven Beeinträchtigungen leben. Allein in Deutschland leben 6,7 Mio. Menschen mit schweren Behinderungen. Hinzu kommen Menschen mit zeitweiligen körperlich-sensorischen Störungen sowie mit altersbedingten Behinderungen. Diese Zielgruppe als Minderheit zu betrachten wird der Realität nicht gerecht und ignoriert darüber hinaus schlichtweg das ökonomische Potential, welches in diesem Marktsegment steckt.

Das Sahnehäubchen
Weitere Vorteile barrierefreier Internetpräsenzen sind, bedingt durch die zwingend standardkonforme Umsetzung, eine einfache Pflege und Wartung sowie die Anzeigemöglichkeit auf einer Vielzahl von Plattformen - ohne hierfür Alternativversionen erstellen zu müssen. Davon abgesehen verschaffen sie einen positiven Imagegewinn, indem sie die besondere Kundenorientierung des Betreibers zeigen.

"Barrierefreiheit" - ein Modebegriff?

Sicherlich nicht. Auch wenn der Begriff erst seit kurzem verstärkt in den Medien behandelt wird, geht er auf das BGG zurück. Dieses orientiert sich an der deutschen Verfassung von 1949, in der in Artikel III, Satz 2 gefordert wird: "Niemand darf wegen einer Behinderung benachteiligt werden." Daher bietet reality bytes seinen Kunden an, aktuelle Internetprojekte gleich konform zum Bundesbehinderten-gleichstellungsgesetz umzusetzen. Auf diese Weise können Sie Ihre Internetinhalte auch Menschen mit dauerhaften oder zeitweisen Sinnes- und Körperbeeinträchtigungen zugänglich machen.





Gerne geben wir Ihnen weitere Auskünfte.
Ihr Ansprechpartner zu diesem Thema: Burkhard Theß



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